Gerne bin ich für Sie auch in sonstigen
zivilrechtlichen Fällen tätig,
beispielsweise in folgenden Rechtsfällen:
– Mietrecht
• Kündigung des Mietverhältnisses
• Räumungsklage nebst Zwangsvollstreckung
• Mieterhöhungsverlangen
• Mietminderung
– Durchsetzung von Forderungen / Abwehr von unberechtigten
Forderungen
• z. B. Mahnung / Klage wegen der Rückzahlung eines Darlehens
• Mahnungen / Klage wegen Kaufpreis- oder Werklohnforderung etc.
– Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz / Abwehr derartiger Anträge
• z.B. wegen Stalkings oder Gewalttaten.
Die vorstehende Auswahl ist lediglich beispielhaft. Nehmen Sie einfach telefonischen
Kontakt zu mir auf und skizzieren Sie mir kurz Ihr rechtliches Problem. Dies ermöglicht
es mir zu entscheiden, ob ich Sie kompetent vertreten kann. In diesem Fall können wir
kurzfristig einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei vereinbaren.